Die NIN 2020 wurde per 1.Januar 2020 in Kraft gesetzt. Generell gilt für die Anwendung der NIN 2020 bei
allen neuen Installationen und allen Änderungen von bestehenden Installationen eine Übergangsfrist bis
zum 30. Juni 2020. Da sich herausgestellt hat, dass die effektiven Auswirkungen der neuen Anforderungen
im Kapitel 7.04.4.1.1.3 betreffend Baustellen unverhältnismässig gross sind, gewährt das ESTI für dieses
Kapitel eine längere Übergangsfrist.
-31. Dezember 2022 für Baustellen, die neu in Betrieb genommen werden
-31. Dezember 2023 für Baustellen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 in Betrieb genommen wurden.