BfA Info 40/2

Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechen ausgebildet sind (VUV, Art.8). Bediener von Kettensägen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Mit der BfA-INFO 40/2 kann die Ausbildung nun betriebsintern durch eine Person mit entsprechender Fachkompetenz durchgeführt werden. Falls erforderlich, kann ein Fachspezialist oder ein Schulungsanbieter beigezogen werden. Die Arbeitnehmer sollen an Ihrem gewohnten Arbeitsplatz (Baustelle) oder einer ähnlichen Umgebung ausgebildet werden.
Die Dauer des Handhabungskurses beträgt für Neueinsteiger 1 Tag, für Personen mit Vorkenntnissen 1/2 Tag. Die Gruppengröse soll 8 Personen nicht überschreiten.
Weitere Unterlagen zur Instruktion:
Titel | Dateigrösse | Dateityp | Download |
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CL Ausbildung Handhabung der Kettensäge | 353.12 KB | ||
BfA Info 40.2 Handhabung der Kettensäge | 2.41 MB | ||
67033 Arbeiten mit der Kettensäge bei nichtforstlichen Tätigkeiten | 1.42 MB | ||
33062 CL Arbeiten mit der Kettensäge | 432.72 KB |