Unterlagen A – Z
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A

Verletzungen der Augen ist die zweithäufigste Verletzungsart im Bauhauptgewerbe und können schwerwiegende Folgen haben. Nur das konsequente Tragen von persönlicher Schutzausrüstung kann Verletzungen der Augen verhindern.
Aus diesem Grund hat die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit im Bauhauptgewerbe BfA die BfA-Info «Augenschutz» erstellt. Diese zeigt an einfachen Beispielen auf, wo die persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Augen notwendig ist, und was zu beachten ist. BfA-Info Infos richten sich in erster Linie an Vorgesetzte und Arbeitnehmende. Ihr Inhalt eignet sich gut vor die Unterweisung und sie kann später also Poster im Baucontainer angebracht werden.
Diese BfA-Info ist ergänzt durch das Merkblatt «Augenschutz». Das Merkblatt richtet Kadermitarbeitende sowie Einkaufsverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte/KOPAS. Das Merkblatt unterstützt die Ansprechgruppe mit relevanten Informationen zu Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Unterstützung bei der Wahl der richtigen Schutzausrüstung zum Schutz der Augen und Hilfestellung für die Unterweisung der Arbeitnehmenden.
B
Die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA, hat die wesentlichen Änderungen der BauAV in Zusammenarbeit mit der Suva erarbeitet.
Titel | Dateigrösse | Dateityp | Download |
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BfA-MB-Nachtrag-Herabfallende-Gegenstaende-20200714.pdf | 174.09 KB | ||
BfA-MB-Nachtrag-Scharfkantige-und-spitzige-Gegenstaende-20200714.pdf | 198.76 KB | ||
BfA-MB-Nachtrag-Sicherung-Boden-Wand-Deckenoeffnungen-20200714.pdf | 155.11 KB | ||
BfA-MB-Nachtrag-Sicherung-von-Absturzkanten-20200714.pdf | 144.56 KB | ||
BfA-MB-Nachtrag-Verkehrswege-und-temporaere-Arbeitsplatzzugaenge-20200714.pdf | 149.78 KB |
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G
K
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Das neue Nassstecksystem IP55 ersetzt das bisherige Stecksystem in Nassbereichen
Die heutigen Nassstecksysteme bieten zu wenig Schutz gegen Strahlwasser. Daher müssen ab dem 01.01.2025 alle Steckdosen in ungeschützten Aussenbereichen der Schutzart IP55 entsprechen.
Weitere Information finden Sie unter diesem Link.
So profitieren alleUm sicherzustellen, dass Gefährdungen, die auf Baustellen erkannt werden, nicht immer wieder vorkommen, ist es wichtig, diese zu erfassen und die Massnahmen zu koordinieren, damit zukünftig alle Baustellen des Betriebes von der Erkenntnis profitieren. So können nachhaltig Berufsunfälle und Berufskrankheiten verhindert werden.Das Vorgehen bei den ASA-System- und Arbeitsplatzkontrollen wurde durch die Eidgenössische Kommission für Arbeitssicherheit (EKAS) für alle Durchführungsorgane standardisiert. Mit wenigen aber einheitlichen Systemkontrollfragen, bestehend aus Major und Minor Fragen, überprüfen die zuständigen Durchführungsorgane die Betriebe in Ihrem Zuständigkeitsbereich und unterstützen so die Betriebe, in der systematischen Weiterentwicklung im Bereich der Umsetzung der Arbeitssicherheit. Major Fragen sind sogenannte Muss-Fragen, sprich diese müssen bei jeder ASA-System- und Arbeitsplatzkontrollen überprüft werden. Die Minor-Fragen hingegen sind optionale Fragen, hier steht es der prüfenden Person frei zu wählen, welche Fragen zu Anwendung kommen soll.

Um was geht es genau?
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. So lautet ein altbekanntes Sprichwort. Auch wenn die Aussage sicher nicht falsch ist, haftet ihr doch auch etwas Negatives an. Kontrollen sind nicht bloss dazu da, um einen Schuldner zu finden und diesen zur Rechenschaft zu ziehen. Kontrollen sollen helfen, sich kontinuierlich zu verbessern.https://baumeister.swiss/system-und-arbeitsplatzkontrollen-durch-die-suva/
T
U
V
Protokoll ASA-Systemkontrolle